Allgemeine Bestimmungen
Lieferungen oder Abholungen erfolgen ausschliesslich auf Grund untenstehender Bedingungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und im Besonderen mit der Annahme unserer Offerten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen als anerkannt gilt. Bei Rechtsgeschäften, welche unter Einbezug der Website und Webshop von Arber Caravans geschlossen werden, muss von der Kundin / vom Kunden vorgängig durch Anklicken des Buttons „Übernahme der AGB“ bestätigt werden, dass die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert wurden. Allfällige AGB der Kundin / des Kunden werden ausdrücklich wegbedungen. Abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit. Die Abänderung oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht.
Angebot, Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Schriftlich ausgestellte Offerten behalten Ihre Gültigkeit gemäss Termin auf der Offerte, max. fünf Tage ab Ausstelldatum. Schriftliche Offerten werden nach Aufwand, plus Wegkosten verrechnet. Die mündliche, schriftliche oder telefonische Annahme von Aufträgen ist verbindlich und die Aufträge gelten als angenommen. Wir empfehlen Ihnen, schriftlich, per Fax oder E - Mail, versehen mit Bestelldatum und Unterschrift, zu bestellen. Wir gewähren kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch. Die unsere Waren betreffenden Abbildungen, Gewichts‑ und Massangaben, technische Daten, etc. gelten unabhängig von der Form des jeweiligen Datenträgers nur als branchenübliche Näherungswerte. Alle Beschreibungen, Daten und Abbildungen der aufgeführten Artikel sind unverbindlich. Änderungen der Konstruktion und Ausführung bleiben vorbehalten. Einwände gegen Auftragsbestätigungen müssen schriftlich sofort, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Ausstelldatum bei uns eingehen.
Rechtliche Qualifizierung / territoriale Beschränkung
Die auf der Website von Arber Caravans aufgeführten Informationen begründen keinen Antrag im Sinne von Art. 3 OR, sondern sind einzig als Einladung zur Offertstellung gemäss Art. 7 Abs. 2 OR zu verstehen. Die auf der Website und im Webshop aufgeführten Informationen richten sich nur an Personen mit Wohnsitz/Sitz in der Schweiz und Lichtenstein.
Preise
Bei in unseren Prospekten und Katalogen gedruckten Preisen handelt es sich um Verkaufspreise inkl. der gültigen Mehrwertsteuer. Auf unseren Rechnungen wird die Mehrwertsteuer offen ausgewiesen und verrechnet. Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise in CHF. Darüber hinausgehende Lieferungen und Leistungen, wie z.B. Prüf‑ und Bearbeitungsaufwand sowie für von der Vertragspartnerin / vom Vertragspartner veranlasste Änderungen werden gesondert berechnet.
Tritt eine wesentliche Änderung der Lohn‑, Material‑, oder Energiekosten ein, so ist jede Vertragspartei berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
Lieferung
Wir liefern ab Werk/Lager. Die Lieferung unserer Artikel erfolgt auf Kosten der Bestellerin / des Bestellers. Notwendige Verpackungen werden nach Aufwand verrechnet und nicht zurückgenommen. Versicherung, Fracht, Zoll und eventuelle Nachnahmegebühren werden der Bestellerin / dem Besteller verrechnet. Bei Neukundinnen und Neukunden kann per Nachnahme geliefert werden. Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl per Post, Spedition oder Paketdienst. Änderungen der MWST‑Sätze bleiben vorbehalten. Nutzen und Gefahr gehen auf die Bestellerin / den Besteller über, sobald die Lieferung oder die Rechnung den Betrieb von Arber Caravans verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Beanstandungen können nur entgegengenommen werden, wenn diese innert 4 Tagen schriftlich erfolgen.
Für alle Onlineangebote gilt: Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht.
Transportschaden
Für Transportschäden wird nicht gehaftet. Transportschaden oder Verlust sind uns, beziehungsweise bei Bahn-, Spedition- oder Postsendungen der zuständigen Stelle sofort innert 24 Stunden zu melden. Für verspätete Meldung wird jede Ersatzleistung abgelehnt.
Lieferfristen
Die angegebenen Liefer- und Leistungsfristen sind "circa"‑Termine und nicht rechtsverbindlich. Fix‑Termine müssen von uns schriftlich als solche bestätigt werden. Eine Lieferfrist ist gewährt, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat, bzw. der Vertragspartnerin / dem Vertragspartner die Versand- oder Abholbereitschaft mitgeteilt worden ist.
Teillieferungen und ‑leistungen sind zulässig und können von uns auch gesondert in Rechnung gestellt werden. Wird ein unverbindlicher Liefer‑ oder Leistungstermin um mehr als 8 Wochen überschritten, so ist die Vertragsparternin / der Vertragspartner berechtigt, uns schriftlich aufzufordern, binnen angemessener Frist zu liefern, bzw. zu leisten. Wird die Lieferung und Leistung von uns nicht bis zum Ablauf der Nachfrist erbracht, kann die Vertragspartnerin / der Vertragspartner durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschäden oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann die Vertragspartnerin / der Vertragspartner nicht verlangen.
Liefer‑ und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und sonstiger Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen ‑ hierzu gehören insbesondere Arbeitskampf, Betriebsstörung, Energieversorgungsschwierigkeiten, Unruhen, behördliche Massnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen durch unsere Lieferanten, Transportstörungen, etc. ‑haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind in diesen Fällen bemüht, der Vertragspartnerin / dem Vertragspartner die Liefer‑ oder Leistungsstörung und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Die Fristen und Termine verlängern sich in diesen Fällen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Solche unvorhersehbaren Ereignisse berechtigen uns auch, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin / des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
Die Erfüllung unserer Liefer‑ oder Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Vertragspflichten der Vertragspartnerin / des Vertragspartners, insbesondere seiner Zahlungspflichten, voraus.
Verzögert sich die Ausführung einer Lieferung auf Wunsch der Vertragspartnerin / des Vertragspartners, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferware.
Konstruktionsänderungen und Abweichungen von den Prospekt‑ und Katalogangaben bleiben auch nach Absenden der Auftragsbestätigung ausdrücklich vorbehalten, solange dadurch nicht der Preis und/oder die wesentlichen Leistungsmerkmale oder die Lieferzeit verändert werden und die Änderungen/Abweichungen der Vertragspartnerin / dem Vertragspartner zumutbar sind.
Warenrücknahme/Umtausch/Rücksendungen
Warenrücknahme und Umtausch erfolgt nur ausnahmsweise und auf unsere schriftliche Zustimmung. Es erfolgt keine Barauszahlung. Die Rücksendung hat auf jeden Fall franko zu erfolgen. Ein Abzug auf die Gutschrift der Retourware für die Wiedereinlagerung von CHF 80.-- bleibt vorbehalten. Es können nur Original verpackte, ungeöffnete und unbeschädigte Ware, die noch nicht benutzt wurde, innerhalb von vier Tagen zurückgeschickt werden.
Ausgeschlossen vom Rückgaberecht sind: Sonderbestellungen, Sonderanfertigungen, geöffnete Software, Bücher, sicherheitsrelevante Teile, Hygieneartikel, Artikel die für den Lebensmittelbereich bestimmt sind, bei der Kundin / beim Kunden bereits montierte Artikel sowie Artikel, die nicht zu unserem Katalogsortiment gehören.
Bitte beachten Sie, das bei Warenrücklieferungen unter Umständen Ihr Bestellumfang die Limite für den kostenfreien Versand unterschreitet und dadurch die kostenfreie Lieferung nicht mehr gerechtfertig ist. Die dann anfallende Versandkosten wird mit der Erstattung verrechnet.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben grundsätzlich zur vereinbarten Fälligkeit, andernfalls sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug, auf das jeweils angegebene Konto zu erfolgen.
Die Zahlung für Teillieferungen haben gemäss Rechnungsstellung zu erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden Verzugszinsen plus Bearbeitungsgebühren berechnet.
Das in unserer Rechnung angegebene Zahlungsziel gilt als vertraglich vereinbartes Fälligkeitsdatum. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es hierzu noch einer Mahnung bedürfte. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen plus 3% zu verrechnen. Weitergehende Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben hiervon unberührt.
Bank, Diskont‑ und Einziehungsspesen sind vom Vertragspartner zu tragen.
Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche geeignet sind, die Kreditwürdigkeit der Vertragsparterin / des Vertragspartners zu mindern, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern und der Vertragspartnerin / dem Vertragspartner eine angemessene Frist zu bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung der Vertragspartnerin / des Vertragspartners oder erfolglosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Die Vertragspartnerin / der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Kaufpreis wegen etwaiger Gegenansprüche, die nicht aus diesem Vertragsverhältnis herrühren, zurückzubehalten.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Arber Caravans.
Garantiebedingungen
Diese Regelung gilt insbesondere auch dann, wenn es sich bei dem Liefergegenstand um Umbauten und Ergänzungen von Fahrzeugen hinsichtlich des Basisfahrzeuges und um nicht von uns hergestellte Zubehörteile handelt
Die gesetzliche Gewährleistung wird wegbedungen. Im Besonderen sind Minderung und Wandelung ausgeschlossen. Für Mängel an Fremdfabrikaten, die wir von Zulieferer oder vom Hersteller bezogen haben, stehen wir nur insoweit ein, als wir der Vertragspartnerin / dem Vertragspartner alle uns zustehenden Mängelrechte gegen den Hersteller und/oder Vorlieferanten abtreten und uns darüber hinaus verpflichten, der Vertragspartnerin / dem Vertragspartner alle zur Verfolgung der Ansprüche nötigen Auskünfte zu geben und Urkunden zu überlassen. Bei solchen Mängeln sind die Garantiebedingungen unseres jeweiligen Zulieferanten, bzw. Herstellers massgebend. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen wir selbst den Mangel verursacht haben.
Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern bzw. auf Grund derer die Ware bereits verbilligt abgegeben wurde.
Offene Mängel hat die Vertragspartnerin / der Vertragspartner unverzüglich nach Übernahme der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers schriftlich zu rügen.
Bei berechtigter, fristgemässer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern Ersatz. Für ersatzweise gelieferte und eingebaute Teile sowie Reparaturen beträgt die Garantiezeit 3 Monate ab Lieferung/Einbau.
Der Verkäufer überträgt der Käuferin / dem Käufer die Garantie, die er vom Lieferanten erhält. Sach‑ und fachgerechte Bedienung vorausgesetzt. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch die Vertragspartnerin / den Vertragspartner oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, haften wir nicht, wie für Folgen unsachgemässer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Partners oder Dritter. Garantie‑ und Reparaturarbeiten werden so rasch als möglich in unserer Werkstatt durchgeführt oder an den Hersteller gesandt. Damit der Hersteller/Lieferant prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt, muss die Endverbraucherin / der Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum Hersteller/Lieferant bringen oder übersenden. Die Lieferung, an uns oder zum Lieferanten, hat franko zu erfolgen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die zum Beispiel durch unsachgemässe Montage, falsche Bedienung, unrichtige Wartung, Änderung oder Reparatur (durch Dritte ) entstehen, sowie mit Reduktion verkaufter Ware. Wegen Fabrikationsmängel oder aus anderen Gründen nachweisbar unbrauchbare Ware wird bei franko Rückgabe instand gesetzt oder ersetzt. Weitergehende Ansprüche werden nicht anerkannt.
Für gebrauchte Fahrzeuge wird eine 3‑monatige Garantie auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen, Beleuchtung, Heizung und des Kochers (ausgenommen Verschleissartikel) gewährt. Diese Aufzählung ist abschliessend.
Gewährleistung
Arber Caravans übernimmt keine Haftung für die sich aus dem Betrieb der Website und des Webshops und dessen Nutzung durch die Kundin / den Kunden ergebenden Risiken wie Virenübertragung oder anderer in diesem Zusammenhang auftretender Schädigungen von Datenanlagen des Kunden. Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen der Kundin / dem Kunden und Arber Caravans wird die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen. Ebenso wird die Haftung für Hilfspersonen – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen. Die Kundin / der Kunde hat die Pflicht, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel umgehend schriftlich mitzuteilen. Unterlässt die Kundin / der Kunde innert 2 Tagen ab Erhalt der Ware eine Mängelrüge, so gilt die Ware als mängelfrei und die Lieferung als von der Kundin / vom Kunden genehmigt. Nach fristgerecht erfolgter Mängelrüge hat die Kundin / der Kunde alle Weisungen und Instruktionen von Arber Caravans zur Verhinderung weiteren Schadens und Mängelbehebung zu befolgen. Die gesetzliche Gewährleistung wird wegbedungen. Insbesondere sind Minderung und Wandelung ausgeschlossen. Bei von Arber Caravans zu vertretenden Mängel, behält sich Arber Caravans vor, die mangelhafte Ware durch mängelfreie Ware auszutauschen. Ansprüche aus Mängelfolgeschäden werden vollständig wegbedungen.
Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden jeder Art. Bei Fremdfabrikaten sind weitere Ansprüche ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere wegen eines Produktfehlers, den der Hersteller zu vertreten hat. Wir treten insoweit alle Ansprüche, die wir gegen den jeweiligen Hersteller und/oder Vorlieferanten haben, an die Vertragspartnerin / den Vertragspartner ab. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Verrichtungs‑ und Erfüllungshilfe.
Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist - und nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde ‑ der Sitz unsere Firma. Unabhängig davon sind wir auch berechtigt, die Vertragspartnerin / den Vertragspartner an ihrer /seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Für das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht massgebend.
Die Vertragspartnerin / der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass wir die im Rahmen oder im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten der Vertragspartnerin / des Vertragspartners in dem nach dem Datenschutzgesetz zulässigen Umfang verarbeiten und nutzen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen unserer sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit dieser Bedingungen, Vereinbarungen im übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
Datenschutz
Gemäss Datenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass Ihre Daten in unserem Computer erfasst werden, soweit dies notwendig und gesetzlich zulässig ist.
Sonderbedingungen
In Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Arber Caravans, gelten für Geschäftsabschlüsse mit der Arber Caravans folgende Sonderbedingungen:
Sicherheit
Für den Verkauf von Gas und Gasapparaten, sowie für Gasinstallationen sind die bestehenden Gebrauchsanleitungen der Apparatelieferanten und die Verordnungen und Richtlinien der Behörden verbindlich. Reparaturen und Änderungen an Gasgeräten und Installationen dürfen nur durch ausgebildetes Personal mit Prüfung ausgeführt werden.
Fahrzeug-Miete
Bei Fahrzeugmieten werden alle Beschädigungen am und im Fahrzeug und dem Zubehör der Kundin / dem Kunden verrechnet, die durch unsachgemässe, missbräuchliche Benützung entstehen und für die keine Versicherung aufkommt.
Fahrzeuge
Für Fahrzeuge, die auf unseren Grundstücken abgestellt werden oder sind, wird jegliche Haftung abgelehnt.
Das Abstellen von Fahrzeugen zu Umbauzwecken oder Reparaturen erfolgt unentgeltlich, solange kein Verzug in der Abholung vorliegt. Ist letzteres der Fall, verrechnen wir Stand‑ und Lagergeld. Eine Haftung für das Abhandenkommen, die Beschädigung abgestellter Fahrzeuge oder Teile davon oder zu reparierender Stücke durch Diebstahl, Feuer, Unruhen oder andere von uns nicht zu vertretende Ursachen wird ausgeschlossen.
Wir haften nicht für den zusätzlichen Wageninhalt.
Probefahrten erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung für Personenschäden, soweit sie nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter beruhen. Eine Haftung für Sach‑ und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter beruhen.
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